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Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

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Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby Akallabeth » 24. Jan 2010 15:36

aktuell
Art. 5 Ausschluss
1. Der Ausschluss aus der PPS erfolgt bei krasser Missachtung der Vereinsgrundsätze auf Antrag des Vorstandes. Der Ausschluss muss an der Piratenversammlung für einen Piraten mit einem zweidrittel Mehr und für eine Mitgliedsorganisation mit absolutem Mehr beschlossen werden.
2. Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden, haben auf das Vereinsvermögen keinen Anspruch. Offene Forderungen bleiben bestehen.
3. Ausgeschlossene Mitglieder können nur mit Mehrheitsbeschluss der
Piratenversammlung wieder Mitglieder werden.


vs Vorschlag neu
Art. 5 Ausschluss
1. Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt bei krasser Missachtung der Vereinsgrundsätze. Für Ausschlussverfahren ist die Schiedstelle zuständig. Ihr Entscheid ist endgültig und bindend.
2. Der Antrag auf Auschluss kann jederzeit gefordert werden, der Vorstand leitet daraufhin das Verfahren ein.
2. Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden, haben auf das Vereinsvermögen keinen Anspruch. Offene Forderungen bleiben bestehen.
3. Ausgeschlossene Mitglieder können nur mit Mehrheitsbeschluss der Piratenversammlungversammlung wieder Mitglieder werden.


In punkto PAV möchte ich mal folgende Grundlegende Diskussion lostreten, wer ist für Auschlüsse zuständig: die PV oder die Judikative (Schlichtungsverfahren)?
Grüsse
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby SciFi » 24. Jan 2010 16:32

Warum soll der Ausschluss auf 3 Personen delegiert werden? Wo liegt das Problem, wenn die Versammlung darüber entscheidet?
-- Denis 'SciFi' Simonet
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby Akallabeth » 24. Jan 2010 16:35

Wenn du einen PAV an der Versammlung durchführst, artet das sehr leicht in eine Art Schauprozess aus, und das vor laufenden Kameras, die Life in die ganze Welt streamen. Vor anwesender Presse (Womit in Zukunft zu rechnen ist, vergl. BPT PPD). Ist das die Art und Weise wie Piraten mit ihren Mitgliedern umspringen. Du errinnerst dich an das Hickhack gegen unsere amtieren GPK an der letzten PV? Ja, sowas und noch schlimmer mit gemeinen Mitgliedern? NEIN
Grüsse
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby M Gregr » 24. Jan 2010 17:40

Beide Varianten sind grundsätzlich denkbar und statutarisch definierbar, ein Ausschluss kann durch die PV oder durch die Schlichtungsstelle beschlossen werden. Beide Varianten haben vor und nachteile. Für welche Variante man sich entscheidet, ergibt sich aus der Abwägung dieser Vor- und Nachteile.

Ausschluss durch PV
Vorteile:Es ist ein transparentes Verfahren, das hohe Hürden darstellt. Es ist also nicht so einfach ein Ausschlussverfahren einzuleiten, um damit jemanden unter Druck zu setzten. Das Ausschlussverfahren kann damit nur schwer missbraucht werden, da der ganze Prozess öffentlich ist. Es ist auch nicht möglich einen Ausschluss durchzuführen, ohne dass alle Piraten informiert werden.
Nachteile: Mit dem öffentlichen Verfahren werden interene und auch persönliche Angelegenheiten breitgetreten. Es ist nicht im Intertesse der Partei und sicher auch nicht der betroffenen Personen, wenn ein Ausschluss derart öffentlich wird. Andererseits können "notorische Querulanten" die hohen Hürden für einen Ausschluss bewusst nutzen um der Partei zu schaden. Es ist nicht möglich eine Person schnell und diskret auszuschliessen, um einen öffentlichen Skandal zu verhindern.

Auschluss durch Schiedsstelle
Vorteile: Es ist ein effizientes Verfahren, dass auch in Krisensituationen schnelle Entscheidungen treffen kann. Die drei Schiedspersonen setzen sich mit dem Fall eingehend auseinander und haben in der Regel eine sehr viel fundiertere Entscheidungskompetenz als es bei einer PV der Fall wäre.
Nachteile: Schiedsgerichte sind zu einem gewissen grad immer intransparent, da für eine unabhängige Entscheidung der Schiedspersonen eine gewisse "privatsphäre" braucht. Damit lässt sich ein Ausschlussverfahren als Mittel missbrauchen Parteiintern andersdenkende unter druck zu setzten. Wenn jedes Mitglied einen Ausschluss beantragen kann, können "notorische Querulanten" das auch. Es gibt für den Vorstand keine Möglichkeit offensichtlich gegenstandslose Ausschlussanträge abzulehnen. Der Vorstand liese sich damit leicht blockieren. (Zudem ist es problematisch, für jedes Ausschlussverfahren eigens Schiedspersonen zu bestimmen, weil offen ist, wer diese zu bestimmen hat, und die Auswahl letztlich nur auf pro/contra ausschluss hinauslaufen würde. Damit eine Schiedsstelle Ausschlussverfahren durchführen könnte, müssten die Schiedspersonen ein gewähltes Amt sein. Die Statuten müssten bezüglich Schlichtungsverfahren weitgehend geändert werden.)
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby Jeromy » 24. Jan 2010 22:09

Wie wäre es, wenn man beim Ausschlussverfahren vor der PV erstmal abstimmt, ob man auf das Ausschlussverfahren überhaupt eintreten will? Quasi bevor Pro/Kontro-Argumente gebrahct werden, kann abgestimmt werden, ob das Ausschlussverfahren überhaupt durchgeführt wird.
So kann man Spielchen unterbinden und nur von Einzelpersonen indizierte Verfahren zu Beginn schon bachab schicken.
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby Exception » 24. Jan 2010 22:37

ich bin der meinung dass weiterhin nur die PV über den ausschluss von mitgliedern entscheiden können soll. dies aus dem grund dass eben gerade die möglichkeit, jemanden still und leise rauszuwerden, gefährlich ist.

was einleitung des ausschlussverfahrens betrifft, so bin ich der meinung, dass diese kompetenz beim vorstand falsch angesiedelt ist. generell hat meiner meinung nach der vorstand bereits genügend andere kompetenzen. ich fände eine kommission, die über derartige dinge entscheidet, gut.

generell finde ich das schlichtungsverfahren, so wie es momentan ausgelegt ist, schlecht. dies weil da nur drei leute über potentiell wichtige fragen entscheiden und deren auswahlprozess extreme entscheidungen begünstigt.
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby M Gregr » 24. Jan 2010 23:44

Jeromy wrote:Wie wäre es, wenn man beim Ausschlussverfahren vor der PV erstmal abstimmt, ob man auf das Ausschlussverfahren überhaupt eintreten will?


Wenn ich dich richtig verstehe, dann sollen Ausschlussverfahren von jedem Mitglied direkt bei der PV beantragt werden können. Diese muss dann zuerst dem Einteten auf das Geschaft zustimmen und erst dann darf inhaltlich diskutiert werden.

So wie es jetzt ist, hat nur der Vorstand die Möglichkeit einen Ausschluss zu beantragen. Das garantiert, dass es sich nicht um Aktionen eines "notorischen Querulaten" handelt. Wenn ein Vorstand einen Ausschluss beantragt, dann wird er sich ernsthaft was überlegt haben. Andernfalls wird der Vorstand recht schnell abgewählt.

Ein Ordnungsantrag auf Nicht-Eintreten ist möglich, so auch auf einen Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds. Insofern ist das, was du forderst, Jeromy, jetzt schon möglich, nur nicht verbindlich vorgeschrieben, wie du es vorschlägst. Ob es auch praktizierbar ist, da habe ich ernsthafte Zweifel. Wie kann man ernsthaft über das Nicht-Eintreten entscheiden, wenn man zum Inhalt keine Informationen hat. Zudem muss jeder Antrag, auch ein Ausschlussantrag vorher schriftlich begründet werden. Ob nun auf die Diskussion um den Ausschluss eingetreten wird oder nicht, jedes Mitglied wird die entsprechenden Anschuldigungen inklusive Schlammschlacht schon mit der Einladung zur PV ins Haus geschickt bekommen.

Exception wrote:was einleitung des ausschlussverfahrens betrifft, so bin ich der meinung, dass diese kompetenz beim vorstand falsch angesiedelt ist. generell hat meiner meinung nach der vorstand bereits genügend andere kompetenzen. ich fände eine kommission, die über derartige dinge entscheidet, gut.


Du hast schon recht, dass der Vorstand nicht der ideale Ort ist, die Kompetenz zum Ausschlussverfahren anzusiedeln. Es gibt zwangsläufig Interessenkonflikte. Nur haben wir kein Organ, dass diese Kompetenz übernehmen könnte. Das Schiedsverfahren ist in der gegenwärtigen Form nicht dafür gedacht. Es soll wirklich nur eine Instanz zur Klärung individueller Streitfragen sein. Das Schiedsverfahren kann nicht grundsätzliche Entscheide treffen, das ist in den Statuten auch explizit so erwähnt. Die PV ist das höchte Organ der PPS und nur die PV kann parteiintern letztinstanzliche Grundsatzentscheide fällen.

Man müsste also ein weiteres Organ schaffen, zb. in Form eines ständigen Schiedsgerichtes, das ausdrücklich die Kompetenz der Beantragung von Ausschlussverfahren an die PV hat. Wollen wir ernsthaft die Parteistruktur noch mehr komplizieren und die ordentliche PV noch mehr mit Wahlen aufblasen?

Wenn man sich die Statuten einfacher Vereine ansieht, dann ist es normal, dass der Vorstand die Kompetenz der Beantragung von Ausschlussverfahren hat. Es ist also nichts aussergewöhnliches und der Durchschnittsverein hat damit auch keine grossen Probleme. Schliesslich ist ein Ausschluss auch die ultima ration, es ist also nicht etwas, das berechtigterweise oft zur Anwendung kommt. Umso wichtiger ist es, einen Missbrauch konsequent zu verhindern, was mit der gegenwärtigen Regelung der Fall ist.
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby Arikael » 25. Jan 2010 08:36

Grundsätzlich verstehe ich die Forderung, aber damit würde man noch weiter Ämter/Organe schaffen. Wir haben ja jetzt schon Mühe bestehende Organe zu besetzen. In meinen Augen wären 3 Personen auch zu wenig, da müssten mind. 5 hin.
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby Jeromy » 25. Jan 2010 12:36

Ein Ordnungsantrag auf Nicht-Eintreten ist möglich, so auch auf einen Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds. Insofern ist das, was du forderst, Jeromy, jetzt schon möglich, nur nicht verbindlich vorgeschrieben, wie du es vorschlägst. Ob es auch praktizierbar ist, da habe ich ernsthafte Zweifel. Wie kann man ernsthaft über das Nicht-Eintreten entscheiden, wenn man zum Inhalt keine Informationen hat. Zudem muss jeder Antrag, auch ein Ausschlussantrag vorher schriftlich begründet werden. Ob nun auf die Diskussion um den Ausschluss eingetreten wird oder nicht, jedes Mitglied wird die entsprechenden Anschuldigungen inklusive Schlammschlacht schon mit der Einladung zur PV ins Haus geschickt bekommen.


Ich hatte nicht bedacht, dass man ja mit einem Ordnungsantrag die Diskussion darüber auch beenden kann. :). Eigentlich ist für mich das Problem nur der Verbrauch an Zeit bei einem solchen Ausschluss. Es kann nicht sein, dass darüber jetzt 20-30min diskutiert wird (und auf etwa das würde es kommen, vergleiche Vorstandsdiskussionen der letzten PV).
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby Exception » 25. Jan 2010 14:27

M Gregr wrote:Wenn man sich die Statuten einfacher Vereine ansieht, dann ist es normal, dass der Vorstand die Kompetenz der Beantragung von Ausschlussverfahren hat. Es ist also nichts aussergewöhnliches und der Durchschnittsverein hat damit auch keine grossen Probleme. Schliesslich ist ein Ausschluss auch die ultima ration, es ist also nicht etwas, das berechtigterweise oft zur Anwendung kommt. Umso wichtiger ist es, einen Missbrauch konsequent zu verhindern, was mit der gegenwärtigen Regelung der Fall ist.

eine partei ist eben genau kein einfacher verein. wir sind alle nicht hier, um fullball zu spielen, amateurfunk zu betreiben, oder bier zu konsumieren. wir sind hier um politik zu machen, und das beinhaltet zwangsläufig hizige diskussionen und meinungsverschiedenheiten. wir werden nur ausnahmsweise alle am selben strick ziehen, häufiger in sieben verschiedene richtungen. deshalb muss unser regelwerk nicht nur im friede-freude-eierkuchen fall funktionieren sondern vor allem bei streitereien. deshalb dürfen gerade solche kompetenze nicht beim vorstand angesiedelt sein, denn eine zu starke exekutive ist schlecht für den pluralismus.
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby M Gregr » 26. Jan 2010 18:42

Arikael wrote:Grundsätzlich verstehe ich die Forderung, aber damit würde man noch weiter Ämter/Organe schaffen. Wir haben ja jetzt schon Mühe bestehende Organe zu besetzen. In meinen Augen wären 3 Personen auch zu wenig, da müssten mind. 5 hin.


Stimmt, das kommt noch dazu. Ein Schiedsgericht aus fünf Personen hinzubekommen dürfte gar nicht so einfach sein. Diese Posten wären einfach zu wichtig, um sie irgendjemandem aufs Auge zu drücken. Die Kandidaten müssten die Kompetenz haben und in der ganzen PPS anerkannt sein. Mit dem Amt einer dauerhaften Schiedsperson käme auch die verpflichtung sich aus den tagtäglichen Diskussionen vornehm herauszuhalten. Die Mitglieder eines Schiedsgerichtes können nicht wie die anderen Mitglieder bei allen Themen mitstreiten, denn damit wäre ihre objektivität futsch und keiner würde mehr ihre Entscheidungen respektieren.

Können wir uns echt leisten aktive und kopmpetente Mitglieder für solche Jobs zu verbraten?

Jeromy wrote:Eigentlich ist für mich das Problem nur der Verbrauch an Zeit bei einem solchen Ausschluss. Es kann nicht sein, dass darüber jetzt 20-30min diskutiert wird (und auf etwa das würde es kommen, vergleiche Vorstandsdiskussionen der letzten PV).


Wenn ich dich richtig verstehe, dann findest du, dass 20 bis 30 Minuten Diskussion für einen Ausschluss verschwendete Zeit ist. Sollen den Ausschlüsse im Schnellverfahren durchgeführt werden? Meiner Meinung nach ist ein Ausschluss das allerletzte Mittel und ich hätte bedenken, wenn die Diskussion an der PV in weniger als 2 Stunden abgeschlossen ist. Der Ausschluss muss begründet werden und die betreffende Person darf sich auch verteidigen, ohne das man ihr die Redezeit begrenzt. Alles andere wäre mehr als Problematisch. Also vergiss es mit deinen Bedenken um die verbrauchte Zeit. Wir werden ganze Nachmittage mit nur einem Ausschlussverfahren verbraten, sollte es dazu kommen. Es bleibt also nur zu hoffen, dass es niemals anwenden müssen.

Exception wrote:eine partei ist eben genau kein einfacher verein. wir sind alle nicht hier, um fullball zu spielen, amateurfunk zu betreiben, oder bier zu konsumieren. wir sind hier um politik zu machen, und das beinhaltet zwangsläufig hizige diskussionen und meinungsverschiedenheiten. wir werden nur ausnahmsweise alle am selben strick ziehen, häufiger in sieben verschiedene richtungen. deshalb muss unser regelwerk nicht nur im friede-freude-eierkuchen fall funktionieren sondern vor allem bei streitereien. deshalb dürfen gerade solche kompetenze nicht beim vorstand angesiedelt sein, denn eine zu starke exekutive ist schlecht für den pluralismus.


ok, wir sind kein durchschnittsverein, wir brauchen vielleicht etwas genauere Statuten als ein Kaninchenzüchterverein. Dennoch finde ich nicht, dass unsere Statuten allein für den Streitfall konzipiert werden sollten. Besonders das Ausschlussverfahren, worüber wir ja hier diskutieren, sollte nicht dazu dienen Streit zu verhindern oder zu beenden. Das Ausschlussverfahren muss klar verständlich sein und es darf nicht leicht zu missbrauchen sein. So verhindert es, das darüber streit entsteht. Es ist aber kein Mittel Streit beizulegen. Das wäre ein Missbrauch, da sind wir uns sicher einig.

Ein weiteres Argument ist, dass das Ausschlussverfahren in der Kompetenz des Vorstands liegt und damit die Executive übermass gestärkt wird, was schlecht für den Pluralismus ist. Es suggeriert, dass der Vorstand über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet, denn nur so ist verständlich, dass der Vorstand die Meinungsvielfalt gefährdet. Aber das entspricht ja nicht den momentanen Statuten. Nicht der Vorstand entscheidet über Ausschlüsse, sondern die PV auf Antrag des Vorstandes. Die Kompetenz liegt also bei der PV. Wobei nur der Vorstand Ausschlussanträge stellen darf. Das ist aber keine Kompetenz, die den Vorstand stärkt. Nur weil er exklusiv diesen Antrag stellt, heisst es nicht, dass Ausschlüsse damit einfacher durchzuführen sind. Im Gegenteil, die Hürde für ein Ausschlussverfahren wird damit höher gesetzt. Wenn jedes Mitglied Ausschlussverfahren einleiten kann, dann kann jeder Querulant damit der PV dieses Traktandum vorschreiben, denn es gibt keine Möglichkeit einen formal korrekt eingereichten Ausschlussantrag nicht zu traktandieren, auch wenn er inhaltlich vollkommen unbegründet ist. Ausschlussanträge würden damit zum perfekten Instrument Andersdenkenden eins auszuwischen.

Dass Ausschlüsse nur durch die PV auf Antrag des Vorstandes beschlossen werden können, dient genau dazu, dass man dieses Instrument nicht politisch missbrauchen kann. Die PV hat das letzte Wort, was bedeutet, dass ein Ausschluss nicht heimlich durchgeführt werden kann. Wird die Kompetenz des Ausschliessens an ein Schiedsgremium übertragen, dann kann es statutenkonform durchgezogen werden, ohne dass die PV ein Wörtchen mitzureden hätte. Sie muss im allerhöchsten Falle Informiert werden, jedoch sind die entschiede der Schiedsstelle "endgültig und bindend". Dass dies politisch viel einfach zu missbrauchen ist, liegt auf der Hand.
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby Simon Rupf » 27. Jan 2010 13:52

Edit: Sorry, heute spinnt das Forum. Das sollte nicht hier rein.
Last edited by Simon Rupf on 27. Jan 2010 13:56, edited 1 time in total.
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby Exception » 27. Jan 2010 13:56

M Gregr wrote:ok, wir sind kein durchschnittsverein, wir brauchen vielleicht etwas genauere Statuten als ein Kaninchenzüchterverein. Dennoch finde ich nicht, dass unsere Statuten allein für den Streitfall konzipiert werden sollten. Besonders das Ausschlussverfahren, worüber wir ja hier diskutieren, sollte nicht dazu dienen Streit zu verhindern oder zu beenden. Das Ausschlussverfahren muss klar verständlich sein und es darf nicht leicht zu missbrauchen sein. So verhindert es, das darüber streit entsteht. Es ist aber kein Mittel Streit beizulegen. Das wäre ein Missbrauch, da sind wir uns sicher einig.

richtig. die wörter "beilegen" und "ausschluss" sind wie die faust aufs auge. von mir aus gibt es vier arten von ausschlussgründen:
  • a) derjenige hat etwas getan, was der partei grösseren schaden zugefügt hat, zb einen kandidaten öffentlich diffamiert.
  • b) derjenige blockiert die parteiarbeit, zb mit exzessiv vielen sinnlosen anträgen.
  • c) derjenige hat etwas getan, von dem wir uns klar distanzieren wollen, zb ein verbrechen begangen.
  • d) derjenige hat versucht, interne vorgänge zu manipulieren, zb evoting.

bei a) und b) wird die sache wohl ziehmlich klar sein und eine vorstandsentscheidung wird auch wahrscheinlich richtig sein.

bei c) und d) hingegen, besteht je nach tat und nähe der person zum vorstand die gefahr, dass die sache heruntergespielt und/oder vertuscht wird und der vorstand sich gegen den ausschluss, obwohl berechtigt, sperren könnte.

M Gregr wrote:Ein weiteres Argument ist, dass das Ausschlussverfahren in der Kompetenz des Vorstands liegt und damit die Executive übermass gestärkt wird, was schlecht für den Pluralismus ist. Es suggeriert, dass der Vorstand über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet, denn nur so ist verständlich, dass der Vorstand die Meinungsvielfalt gefährdet. Aber das entspricht ja nicht den momentanen Statuten. Nicht der Vorstand entscheidet über Ausschlüsse, sondern die PV auf Antrag des Vorstandes. Die Kompetenz liegt also bei der PV. Wobei nur der Vorstand Ausschlussanträge stellen darf. Das ist aber keine Kompetenz, die den Vorstand stärkt. Nur weil er exklusiv diesen Antrag stellt, heisst es nicht, dass Ausschlüsse damit einfacher durchzuführen sind. Im Gegenteil, die Hürde für ein Ausschlussverfahren wird damit höher gesetzt. Wenn jedes Mitglied Ausschlussverfahren einleiten kann, dann kann jeder Querulant damit der PV dieses Traktandum vorschreiben, denn es gibt keine Möglichkeit einen formal korrekt eingereichten Ausschlussantrag nicht zu traktandieren, auch wenn er inhaltlich vollkommen unbegründet ist. Ausschlussanträge würden damit zum perfekten Instrument Andersdenkenden eins auszuwischen.

ja das ist schon richtig. nur gibt es dem vorstand die möglichkeit jemanden vor einem berechtigten ausschlussverfahren zu schützen. ich bin auch der meinung, dass die hürde für den beginn eines auschlussverfahrens höher als nur der antrag eines priaten sein soll. nur finde ich eben speziell den vorstand dafür ungeeignet.

M Gregr wrote:Dass Ausschlüsse nur durch die PV auf Antrag des Vorstandes beschlossen werden können, dient genau dazu, dass man dieses Instrument nicht politisch missbrauchen kann. Die PV hat das letzte Wort, was bedeutet, dass ein Ausschluss nicht heimlich durchgeführt werden kann. Wird die Kompetenz des Ausschliessens an ein Schiedsgremium übertragen, dann kann es statutenkonform durchgezogen werden, ohne dass die PV ein Wörtchen mitzureden hätte. Sie muss im allerhöchsten Falle Informiert werden, jedoch sind die entschiede der Schiedsstelle "endgültig und bindend". Dass dies politisch viel einfach zu missbrauchen ist, liegt auf der Hand.

was die finale entscheidung durch die PV betrifft, bin ich absolut deiner meinung. wobei das mit dem "endgültig und bindend" kann meiner meinung gar nicht sein, da die PV jede entscheidung revidieren kann.
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby Jeromy » 28. Jan 2010 09:31

Wenn ich dich richtig verstehe, dann findest du, dass 20 bis 30 Minuten Diskussion für einen Ausschluss verschwendete Zeit ist. Sollen den Ausschlüsse im Schnellverfahren durchgeführt werden? Meiner Meinung nach ist ein Ausschluss das allerletzte Mittel und ich hätte bedenken, wenn die Diskussion an der PV in weniger als 2 Stunden abgeschlossen ist. Der Ausschluss muss begründet werden und die betreffende Person darf sich auch verteidigen, ohne das man ihr die Redezeit begrenzt. Alles andere wäre mehr als Problematisch. Also vergiss es mit deinen Bedenken um die verbrauchte Zeit. Wir werden ganze Nachmittage mit nur einem Ausschlussverfahren verbraten, sollte es dazu kommen. Es bleibt also nur zu hoffen, dass es niemals anwenden müssen.


Ich bin eben Pragmatiker. Wen ein Ausschlussverfahren einen halben Tag geht, ist es an einer PV nicht möglich so einen durchzuführen. Redezeitbeschränkungen sind normal und üblich um die Dauer der ganzen Veranstaltung zu begrenzen. Warum sollte es da bei einem Ausschluss Ausnahmen geben?
Wenn die Mehrheit der Anweseden nach Ablauf der Redezeiten nicht von der Schuld des "Angeklagten" überzeugt sind, so müssen sie den Ausschluss ablehnen (In dubio pro reo). Auch das ist ganz normal in meinen Augen. Will man also Ausschlussverfahren ohne Redezeitbeschränkung, dann müssen sie in einen seperaten Anlass ausgelagert werden. Und selbst da muss es ihmo eine Beschränkung geben (Sonst zieht der Angeklagte die Diskussion einfach über Stunden in die Länge).
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Re: Diskussion: Satuten Art: 5 Auschluss

Postby KBot » 21. Feb 2010 00:59

Soll das ein "Wächterrat" werden ?
Und wann kommt dann die Immunität des Vorstandes ?
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