Arikael wrote:Grundsätzlich verstehe ich die Forderung, aber damit würde man noch weiter Ämter/Organe schaffen. Wir haben ja jetzt schon Mühe bestehende Organe zu besetzen. In meinen Augen wären 3 Personen auch zu wenig, da müssten mind. 5 hin.
Stimmt, das kommt noch dazu. Ein Schiedsgericht aus fünf Personen hinzubekommen dürfte gar nicht so einfach sein. Diese Posten wären einfach zu wichtig, um sie irgendjemandem aufs Auge zu drücken. Die Kandidaten müssten die Kompetenz haben und in der ganzen PPS anerkannt sein. Mit dem Amt einer dauerhaften Schiedsperson käme auch die verpflichtung sich aus den tagtäglichen Diskussionen vornehm herauszuhalten. Die Mitglieder eines Schiedsgerichtes können nicht wie die anderen Mitglieder bei allen Themen mitstreiten, denn damit wäre ihre objektivität futsch und keiner würde mehr ihre Entscheidungen respektieren.
Können wir uns echt leisten aktive und kopmpetente Mitglieder für solche Jobs zu verbraten?
Jeromy wrote:Eigentlich ist für mich das Problem nur der Verbrauch an Zeit bei einem solchen Ausschluss. Es kann nicht sein, dass darüber jetzt 20-30min diskutiert wird (und auf etwa das würde es kommen, vergleiche Vorstandsdiskussionen der letzten PV).
Wenn ich dich richtig verstehe, dann findest du, dass 20 bis 30 Minuten Diskussion für einen Ausschluss verschwendete Zeit ist. Sollen den Ausschlüsse im Schnellverfahren durchgeführt werden? Meiner Meinung nach ist ein Ausschluss das allerletzte Mittel und ich hätte bedenken, wenn die Diskussion an der PV in weniger als 2 Stunden abgeschlossen ist. Der Ausschluss muss begründet werden und die betreffende Person darf sich auch verteidigen, ohne das man ihr die Redezeit begrenzt. Alles andere wäre mehr als Problematisch. Also vergiss es mit deinen Bedenken um die verbrauchte Zeit. Wir werden ganze Nachmittage mit nur einem Ausschlussverfahren verbraten, sollte es dazu kommen. Es bleibt also nur zu hoffen, dass es niemals anwenden müssen.
Exception wrote:eine partei ist eben genau kein einfacher verein. wir sind alle nicht hier, um fullball zu spielen, amateurfunk zu betreiben, oder bier zu konsumieren. wir sind hier um politik zu machen, und das beinhaltet zwangsläufig hizige diskussionen und meinungsverschiedenheiten. wir werden nur ausnahmsweise alle am selben strick ziehen, häufiger in sieben verschiedene richtungen. deshalb muss unser regelwerk nicht nur im friede-freude-eierkuchen fall funktionieren sondern vor allem bei streitereien. deshalb dürfen gerade solche kompetenze nicht beim vorstand angesiedelt sein, denn eine zu starke exekutive ist schlecht für den pluralismus.
ok, wir sind kein durchschnittsverein, wir brauchen vielleicht etwas genauere Statuten als ein Kaninchenzüchterverein. Dennoch finde ich nicht, dass unsere Statuten allein für den Streitfall konzipiert werden sollten. Besonders das Ausschlussverfahren, worüber wir ja hier diskutieren, sollte nicht dazu dienen Streit zu verhindern oder zu beenden. Das Ausschlussverfahren muss klar verständlich sein und es darf nicht leicht zu missbrauchen sein. So verhindert es, das darüber streit entsteht. Es ist aber kein Mittel Streit beizulegen. Das wäre ein Missbrauch, da sind wir uns sicher einig.
Ein weiteres Argument ist, dass das Ausschlussverfahren in der Kompetenz des Vorstands liegt und damit die Executive übermass gestärkt wird, was schlecht für den Pluralismus ist. Es suggeriert, dass der Vorstand über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet, denn nur so ist verständlich, dass der Vorstand die Meinungsvielfalt gefährdet. Aber das entspricht ja nicht den momentanen Statuten. Nicht der Vorstand entscheidet über Ausschlüsse, sondern die PV auf Antrag des Vorstandes. Die Kompetenz liegt also bei der PV. Wobei nur der Vorstand Ausschlussanträge stellen darf. Das ist aber keine Kompetenz, die den Vorstand stärkt. Nur weil er exklusiv diesen Antrag stellt, heisst es nicht, dass Ausschlüsse damit einfacher durchzuführen sind. Im Gegenteil, die Hürde für ein Ausschlussverfahren wird damit höher gesetzt. Wenn jedes Mitglied Ausschlussverfahren einleiten kann, dann kann jeder Querulant damit der PV dieses Traktandum vorschreiben, denn es gibt keine Möglichkeit einen formal korrekt eingereichten Ausschlussantrag nicht zu traktandieren, auch wenn er inhaltlich vollkommen unbegründet ist. Ausschlussanträge würden damit zum perfekten Instrument Andersdenkenden eins auszuwischen.
Dass Ausschlüsse nur durch die PV auf Antrag des Vorstandes beschlossen werden können, dient genau dazu, dass man dieses Instrument nicht politisch missbrauchen kann. Die PV hat das letzte Wort, was bedeutet, dass ein Ausschluss nicht heimlich durchgeführt werden kann. Wird die Kompetenz des Ausschliessens an ein Schiedsgremium übertragen, dann kann es statutenkonform durchgezogen werden, ohne dass die PV ein Wörtchen mitzureden hätte. Sie muss im allerhöchsten Falle Informiert werden, jedoch sind die entschiede der Schiedsstelle "endgültig und bindend". Dass dies politisch viel einfach zu missbrauchen ist, liegt auf der Hand.