Moderator: Wortgefecht
Bengalen sind ein zentrales Element in der Schweizer Fankultur und sind von vielen als dekoratives Element geschätzt. Dass die Sicherheit gefährdet ist, liegt daran, dass die Zünder versuchen möglichst unerkannt zu bleiben, weil sie Sanktionen befürchten. So werden Fackeln anonym in der Menge abgebrannt.
Die Piratenpartei ist der klaren Ansicht, dass das blosse Entzünden von Pyrotechnik in Stadien nicht als schwere Straftat gilt
Blosser Verdacht rechtfertigt keinen Internet-Pranger
M Gregr wrote:ok, ein internet-pranger ist sicher nicht im sinne eines Rechtsstaates. aber ist jede öffentliche fahndung ein internetpranger? eine schwere straftat ist sicher voraussetzung für eine öffentliche fahnung. dann muss die beweislage auch sehr klar sein. ich kann nicht ausschliessen, dass im vorliegenden Fall beides gegeben ist. die strafverfolgungsbehörden müssen diese abwägung gemacht haben. ich finde es nicht korrekt bei solchen fällen prinzipiell anzunehmen, dass die strafverfolgungsbehörden sich nicht an die regeln halten.
Er wäre erst dann als Hooligan zu betiteln, wenn er denn tatsächlich verurteilt würde. Bis dahin ist er "nur" ein verdächtiger. Das was hier geschieht ist definitiv ein Pranger. Irgendwie wird diese Diskussion immer zu emotional geführt. Die Fackeln sind verboten und gehören darum meiner Meinung nach nicht in ein Stadion. Leider gibt es immer wieder Personen, die solche Fackeln auch als Wurfwaffen verwenden und die sind meines Erachtens tatsächlich gemeingefährlich. Nichts desto trotz, gehören keine Fotos mit solchen Titeln in die Presse solange eine Person nicht rechtskräftig verurteilt ist.Wer kennt diesen FCZ-Hooligan?
M Gregr wrote:das Entzünden von Pyrotechnik in Stadien ist gemeingefährlich. Der Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz, egal zu welchem zweck, und die eventualvorsätzliche gefährdung von menschenleben ist sehr wohl eine schwere Straftat.
The Bradford City Football Club Fire - May 11, 1985
Ced wrote:Wir koennen den Texte gerne abschwaechen und die Pyrolegitimation herausnehmen. Mir geht es haupstaechlich um den Internet-Pranger, das ist im Kerninteresse der Partei. Wenn die Pyroverbote keine Mehrheit finden, kann ich damit momentan leben. Habe aber grade nicht viel Zeit, um auf M Gregrs Argumentation einzugehen.
macau wrote:Ced wrote:Wir koennen den Texte gerne abschwaechen und die Pyrolegitimation herausnehmen. Mir geht es haupstaechlich um den Internet-Pranger, das ist im Kerninteresse der Partei. Wenn die Pyroverbote keine Mehrheit finden, kann ich damit momentan leben. Habe aber grade nicht viel Zeit, um auf M Gregrs Argumentation einzugehen.
Es wäre gut, nur die Internetfahndung zu thematisieren.
Zum 2-ten Text:
relevant für öffentliche Fahndungen ist Art. 71 Absatz 3, StrV, nicht Absatz 1.
Neben der Unschuldsvermutung ist auch das Recht auf persönliche Freiheit verletzt.
Zudem darf eine öffentliche Fahndung erst erfolgen, wenn andere Methoden nicht zum Ziel geführt haben. Eine Internetfahndung schon nach 12 Tagen ist sicher zu früh.
siehe auch http://www.referendum-bwis.ch/aktuell12032010.shtml
macau wrote:M Gregr wrote:das Entzünden von Pyrotechnik in Stadien ist gemeingefährlich. Der Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz, egal zu welchem zweck, und die eventualvorsätzliche gefährdung von menschenleben ist sehr wohl eine schwere Straftat.
The Bradford City Football Club Fire - May 11, 1985
Wenn du so wenig Ahnung hast, solltest du hier lieber nicht schreiben. Bradford steht in keinem Zusammenhang mit Pyro
M Gregr wrote:da haben die Zuschauer meist die bessere kenntnis um die brandgefahr als die örtliche brandschutzbehörde.

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