sjau wrote:Zuerstmal prüfen, ob dem tatsächlich so ist. Ich kann mir das nur sehr schlecht vorstellen.
Hab ja gesagt IMO. Wobei Gesetze sind immer Auslegungssache. Und klar ist, dass das EJPD/ÜPF Dinge eher auf ihre "Jo, wir wollen alles überwachen"-Politk interpretiert. Die Behauptung seitens EJPD/BÜPF "alles legal" sollte man eben mit "wir finden es ist nicht legal bzw. nicht automatisch durch das BÜPF gedeckt" (oder wie auch immer man das Pressemitteilungsgerecht formuliert) kontern, damit es ne öffentliche Diskussion darüber gibt. Wäre auch interessant zu hören, was ein Strafrechtsprofessor dazu sagt. Hat da jemand Kontakte?
KampfCaspar wrote:Die Sache ist nicht schlicht illegal - sondern in Gesetz und Verordnung vorgesehen. BÜPF 3.4 ist nicht automatisch betroffen, da insb. die Übermittlung chiffriert wird, also die "Datensicherheit" (im rechtlichen Sinne) gewährleistet ist. Überwiegende private Interessen müssten qualifiziert sein;
Ok, dann sagen wir es so: Die Sache ist nur unter bestimmten Bedingungen ("wenn keine Beeinträchtigung überwiegender privater Interessen von Drittpersonen zu erwarten und die Datensicherheit gewährleistet ist") legal. Nur wenn _beide_ diese Bedingungen erfüllt sind, dann darf überwacht werden. Die Datensicherheit ist durch OpenVPN gewährleistet, also hängt die Legalität (oder sagen wir die "Möglichkeit zur Anordnung einer Überwachung") am Schluss daran, ob "keine Beeinträchtigung überwiegender privater Interessen von Drittpersonen zu erwarten ist". Läuft aber im Endeffekt aufs selbe raus, ich habs jetzt einfach nochmal weniger krass formuliert.
Was meinst du mit "Überwiegende private Interessen müssten qualifiziert sein" und auf welcher Rechtsgrundlage kommst du zu dieser Aussage? Hast du allenfallls ein Beispiel dafür, ich kann mir unter dieser "Qualifizierung" leider nix konkretes vorstellen? Mir kommt da spontan
Artikel 13 der Bundesverfassung als überwiegend privates Interesse in den Sinn. Ich stelle mich einfach auf den Standpunkt, dass man bei einer "Total-Internet-Überwachung" einer Person nie genau weiss, was für andere Personen da auch betroffen sind. Was ist z.B., wenn diese Person via IRC mit einem Anwalt chattet? Oder wenn sie bei einer Amtsstelle/Anwalt/Krankenkasse/o.Ä arbeitet und Personendaten/Amtsgeheimnisse/etc. bearbeitet (Sollten natürlich nicht unverschlüsselt übers Netz, aber in der Praxis ist dem nicht immer so). Und jetzt wird diese Person total-überwacht und man verschafft sich die Daten von anderen unbeteiligten Personen, nur weil jemand bei der Sozialhilfe betrogen hat? (Falls Sozialhilfe-Betrug nicht unters BÜPF fällt, dann stell dir hier halt einfach den "harmlosesten" Tatbestand vor, der unters BÜPF fällt).
Gesetze und Verordnungen werden in die Vernehmlassung gegeben (d.h. öffentlich diskutiert); nicht aber rein technische Dokumente, wie sie hier betroffen sind. Das schliesst natürlich nicht aus, dass die Verwaltung die Öffentlichkeit sucht.
Nunja, das Dokument muss nicht in die Vernehmlassung, aber die Behauptung, die Erweiterung auf Real-Time-Internet-Überwachung sei durch das BÜPF automatisch gedeckt, steht meines Erachtens auf möglicherweise wackeligen Beinen. Und da das alles geheim abläuft, kann man da gar nicht mal gross was dagegen argumentieren. Weisst du eigentlich, wieso die technischen Dokument als "vertraulich" klassifiziert sind? Ich mein, du sagst ja selber, dass die "Bösen" keinen Plan haben, wie man die Massnahmen umgeht, also gibts ja keinen Grund, die technischen Dokumente geheim zu halten. Finde ich eh geil, die Sache. Bei den vielen ISPs in der Schweiz werden die Dokumente sowieso immer geleakt... *hehehe*
Trotzdem bleibt ein ungutes Gefühl, vor allem im Sinne der "Transparenz". Die PPS könnte sich IMHO dahingehend profilieren, dass:
- sie das "geheime" und "rasante" Vorgehen verurteilt; es gefährdet das Vertrauen in die staatlichen Instanzen;
- sie eine Überprüfung des Deliktskatalogs - also für welche Straftaten eine Überwachung angeordnet werden kann - anregt: Der Eingriff in die Privatsphäre ist bei IP-Vollprotokoll grösser als beim Abhören von Telefonen; deshalb müsste auch weiter eingeschränkt werden.
+1 für beide Argumente.
Disclaimer: Ich bin selbst in der Strafverfolgung tätig und deshalb nicht unbefangen.
Finde ich cool, dass du als Strafverfolger trotzdem differenzieren kannst.
