Moderator: Nyuu
4. Der Vorstand kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Piratenversammlung zugeteilt sind und die nicht durch das Pflichtenheft beschränkt sind.
4. Der Vorstand kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Piratenversammlung zugeteilt sind und die nicht durch das Pflichtenheft beschränkt sind. Nach Einführung der elektronischen Abstimmung wird dieser Absatz ersetzt durch folgende Formulierung: "Der Vorstand kann in allen Angelegenheiten eine elektronische Abstimmung durchführen, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Piratenversammlung zugeteilt sind und die nicht durch das Pflichtenheft beschränkt sind. In dringenden Fällen erlässt der Vorstand einen Beschluss und unterstellt diesen im Nachhinein dem E-Voting."
Piratenversammlung
[...]
2. Die Piratenversammlung ist zuständig für:
[...]
i) Erledigung aller Anträge, sofern diese mindestens 7 Tage vor der Piratenversammlung im Besitze des Vorstandes sind und spätestens 5 Tage vor
der Piratenversammlung an alle Mitglieder per e-Mail oder Briefpost verschickt wurden.
3. Die Piratenversammlung muss mindestens einen Monat im Voraus per e-Mail oder Briefpost bekannt gegeben.
Piratenversammlung
[...]
2. Die Piratenversammlung ist zuständig für:
[...]
l) Die Wahl des PV-Präsidenten für die nächste PV
[...]
6. Der PV-Präsident
a) ist verantwortlich für die Durchführung der PV in Absprache mit dem Vorstand.
b) wird die Traktanden zusammenstellen und an die Mitglieder versenden.
c) ist über alle Traktanden ausreichend informiert und kann die Diskussion an der PV leiten.
d) ist an der PV nicht Stimmberechtigt, im Falle der Stimmengleichheit fällt ihm der Stichentscheid zu.
Die AG e-Voting stellt fest dass wir keine Revisionsstelle gewählt haben und auch nicht beschlossen haben dass es keine braucht. Darum beantragen wir die Wahl der Revisoren an der ausserordentlichen PV zu traktandieren. (4 Ja, 1 Enthaltung) (ganzes Protokoll)
Auf alle Anträge um Statutenänderungen oder Änderung der Pflichtenhefte an der Piratenversammlung vom 23.8.2009 ist nicht einzutreten, stattdessen ist ein Statuten- und Pflichtenheftkonvent aller beteiligten einzuberufen um eine Totalrevision der Statuten und Pflichtenhefte durchzuführen.
Users browsing this forum: No registered users and 1 guest