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Versammlungsordnung

Moderator: Nyuu

Versammlungsordnung

Postby squeeze » 16. Aug 2009 16:25

Hier ein erster Vorschlag für die Versammlungsordnung. Grundsätzlich handelt es sich um eine minimal angepasste Version der Gründungsversammlungsordnung.
http://wiki.piraten-partei.ch/Formelle_Sitzungsregeln

Sollte jemand Vorschläge, Ergänzungen oder Änderungen haben, bitte melden.




Versammlungsordnung der Piratenversammlung vom 23.08.2009
Alle Funktions- und Personenbezeichnungen, die in dieser Ordnung sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäss auch in der weiblichen Form.

Allgemeine Bestimmungen
§1 Diese Ordnung regelt den Sitzungsverlauf für die Piratenversammlung vom 23.08.2009 der Piratenpartei.
§2 Stimm- und antragsberechtigt sind alle zu Zeit und Ort der Piratenversammlung anwesenden natürlichen Personen, die Mitglied der Piratenpartei sind. (im nachfolgenden "Mitglieder" genannt).
§3 Diese Ordnung muss von dem absoluten Mehr der Mitglieder bestätigt werden und tritt sofort in Kraft.

Gang der Verhandlungen
§4. Vorsitzender der Versammlung ist der Parteipräsident.
    2 Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen, teilt das Wort zu und sorgt für Ruhe und Ordnung an der Sitzung.
    3 Der Vorsitzende gibt die Wahl- und Abstimmungsresultate bekannt.
§5. Wortbegehren sind in der Reihenfolge ihres Eingangs zu berücksichtigen. Bei Unklarheiten entscheidet der Vorsitzende.
    2 Der Vorsitzende kann das Wort an Referenten und Antragsteller auch ausserhalb der Rednerliste erteilen.

§6. Entfernt sich ein Redner zu sehr von dem in Beratung stehenden Gegenstand, so ermahnt ihn der Vorsitzende, zur Sache zu sprechen.
    2 Missachtet ein Redner die Mahnungen und Ordnungsrufe des Vorsitzenden, so entzieht ihm dieser das Wort.

Abstimmungen
§7. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch Stimmenzähler, die nach Annahme dieser Ordnung zu wählen sind.
§8. Über Beschlussanträge, die voneinander unabhängig sind, wird nacheinander abgestimmt.
    2 Über Unteranträge ist vor den Hauptanträgen abzustimmen.
    3 Vor einer Abstimmung stellt der Vorsitzende die vorliegenden Anträge zusammen und schlägt den Abstimmungsmodus vor.

§9. Sofern diese Ordnung nichts anderes vorsieht, entscheidet das einfache Mehr. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt.
    2 Die Stimmabgabe erfolgt offen, es sei denn, zuvor sei geheime Abstimmung beschlossen worden.
    3 Bei offenkundigem Ergebnis kann auf die Auszählung verzichtet werden. Jedes Mitglied kann Auszählung verlangen.
    4 Der Vorsitzende stimmt nicht mit. Bei Stimmengleichheit beschliesst er mit Stichentscheid.

Ordnungsanträge
§10. Anträge zur Verhandlungs-, Abstimmungs- oder Wahlordnung können jederzeit ausserhalb der Rednerliste von Mitgliedern gestellt und begründet werden.
    2 Ordnungsanträge sind:
      a) Ordnungsantrag auf Änderung der Reihenfolge der Traktanden;
      b) Ordnungsantrag auf Diskussion des Abstimmungsmodus;
      c) Ordnungsantrag auf Verschiebung eines Geschäftes;
      d) Ordnungsantrag auf Abschluss der Diskussion;
      e) Ordnungsantrag auf Pausierung der Sitzung;
      f) Ordnungsantrag auf Vertagung der Sitzung;
      g) Ordnungsantrag auf generelle Beschränkung der Redezeit;
      h) Ordnungsantrag auf Nichteintreten auf ein Geschäft.
      Diese Aufzählung ist abschliessend.
    3 Falls nicht anders geregelt, wird in all diesen Fällen die Beratung bis zur Erledigung des Ordnungsantrages unterbrochen und sofort die Abstimmung vorgenommen.
    4 Des einfachen Mehres bedürfen Ordnungsanträge auf Änderung der Reihenfolge der Traktanden, Diskussion des Abstimmungsmodus, auf Verschiebung eines Geschäftes, auf Abschluss der Diskussion, auf Pausierung der Sitzung, auf Vertagung der Sitzung sowie auf generelle Beschränkung der Redezeit.
    5 Des zweidrittel Mehres bedürfen Ordnungsanträge auf Nichteintreten auf ein Geschäft.
§11. Die Reihenfolge der Traktanden kann vor deren Genehmigung oder zwischen der Behandlung zweier Geschäfte auf Ordnungsantrag geändert werden.
§12. Bei Opposition zum vorgeschlagenen Abstimmungsmodus, denen sich der Vorsitzende nicht anschliessen will, entscheiden auf Ordnungsantrag die Mitglieder.
§13. Auf Ordnungsantrag hin kann die Diskussion jederzeit geschlossen werden. Lediglich Wortbegehren, die vor dem Ordnungsantrag auf Abschluss der Diskussion gestellt worden sind, werden noch berücksichtigt.
    2 Bei Annahme des Ordnungsantrages auf Abschluss der Diskussion erfolgt anschliessend die Abstimmung über das behandelte Geschäft.

§14. Wortbegehren, die vor dem Ordnungsantrag auf Abschluss der Sitzung gestellt worden sind, werden noch berücksichtigt.
    2 Bei Annahme des Ordnungsantrages auf Abschluss der Sitzung werden das in Behandlungsstehende und die noch nicht behandelten Geschäfte auf die nächste Sitzung verschoben.

§15. Die Mitglieder können auf einen Ordnungsantrag hin die Vertagung beschliessen.
    2 Die Vertagungssitzung ist binnen 14 Tagen fortzusetzen und wird ordentlich einberufen.
    3 Die Vertagungssitzung kann neue Traktanden zur Traktandenliste der Ursprungssitzung hinzufügen.

§16. Die Redezeit kann auf Ordnungsantrag durch Beschluss zeitlich generell beschränkt werden.
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Re: Versammlungsordnung

Postby Apophis » 16. Aug 2009 19:53

Find ich toll,

Könnten wir, damit wir nicht jedesmal neu verhandeln müssen ;) könnten wir diese Ordnung als Traktandum ansetzen damit es unsere offizielle PVsordnung.
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Re: Versammlungsordnung

Postby Akallabeth » 16. Aug 2009 21:58

apophis, von mir aus kann man das machen, ich selbst tendiere aber dazu dass wir sie ersteinmal in der Praxis erproben und dann im Dezember definitv festlegen und abstimmen lassen. Was meinst du?
Grüsse
Moira Brülisauer
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Re: Versammlungsordnung

Postby M Gregr » 17. Aug 2009 18:35

grundsätzlich gefällt mir diese versammlungsordnung sehr gut. könnte aus einem lehrbuch sein... ist sie das vielleicht? wenn es eine quelle gibt, dann gebt sie bitte an.

ich hätte da einige anpassungsvorschläge, aber Akallabeth hat glaube ich recht, dass wir zuerst schauen sollten, wie es in der praxis läuft bevor wir dran rumbasteln. nach einem ersten test sollte man sich zusammensetzten und schauen.
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Re: Versammlungsordnung

Postby LordScari » 17. Aug 2009 18:43

Gefällt mir auch.
Jedoch bin gegen diesen Punkt:
"§2 Stimm- und antragsberechtigt sind alle zu Zeit und Ort der Piratenversammlung anwesenden natürlichen Personen, die Mitglied der Piratenpartei sind."
Inwiefern kann die briefliche Stimmabgabe geregelt werden? Stimmzettelvorgabe? Eingang? Zählung? Postaddresse?
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Re: Versammlungsordnung

Postby M Gregr » 17. Aug 2009 18:48

jetzt noch eine briefliche abstimmung auf die beine zu stellen, dazu ist es zu spät.
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Re: Versammlungsordnung

Postby LordScari » 17. Aug 2009 18:53

Einen Tag Zeit für die Versammlungsordnung einzusehen um dann fetszustellen das die briefliche Abstimmung keine Regelung hat.
Mir wurde mitgeteilt, das briefliche Stimmabgaben auch möglich sind. Das war im IRC Chat vor ca. 2 Wochen.

Es heisst doch oben Ergänzungen sind erwünscht. Wenn man also was ergänzt, ist es zu spät? hmmm...
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Re: Versammlungsordnung

Postby M Gregr » 17. Aug 2009 19:04

leider wir hier vieles geschrieben, wofür es keine rechtliche absicherung gibt.

ich habe mich mit e-voting etwas eingehender beschäftigt und war in der bibliothek des rechtswissenschaftlichen Instituts der uni zürich. dort habe ich die relevanten passagen aus den rechtskommentaren kopiert und als pdf eingescant. mit wenigen ausnahmen scheint sich dafür aber niemand zu interessieren.

jetzt eine briefliche abstimmung für die kommende PV organisieren zu wollen ist vollkommen ausgeschlossen, wir haben ja nicht mal eine vorstellung wie es aussehen soll. geschweige denn, dass wir die zeit hätten irgenwelche stimmzettel an parteimitglieder zu versenden. sich vorzustellen, dass man per e-mail spontan dem vorstand eine wünsche mitteilt, ist vollkommen absurd.
M Gregr
 
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Re: Versammlungsordnung

Postby LordScari » 17. Aug 2009 19:52

Vorschlag zur brieflichen Stimmabgabe:

1. Briefliche Stimmabgaben sind mit Kopie des PPS Mitgliederbeitrag Einzahlungsbeleges spätestens 1 Tag vor der PV einzugeben, Eingangsdatum zählt.
2. Die briefliche Stimmabgaben müssen an folgende Postaddresse eingereicht werden: XYZ
3. Jeder Antrag ist seperat aus dem Forum auszudrucken und mittels Ja/Nein oder sonstigen Abstimmungsoptionen eindeutig zu kennzeichen.
4. Die briefliche Stimmabgaben werden von 2 ausgewählten Leuten getrennt gezählt.
5. Jeweils die Hälfte der Stimmabgaben wird gezählt und wenn beide fertig sind wird der Stimmzettelblock ausgetauscht.
6. Unregelmässigkeiten, Falschzählungen müssen nur bei Relevanz des Stimmergebnisses nachgezählt werden.
7. Bei der Abstimmung werden mittels Schrifttafeln die briefliche Stimmabgaben zu den anwesenden Stimmen dazu addiert.
8. Sollte eine Unregelmässigkeit eintreten, welche die Stimmabgaben relevant beeinflussen, wird nachgezählt und gegebenenfalls wird diese Abstimmung später nach einer Pause wiederholt.

Es sind noch 5 Tage bis zur PV und somit genug Zeit diese Regelung festzulegen.
Schliesslich wurde diese Versammlungsverordung auch nur 6 Tage vor der PV bekanntgegeben.
Mitglieder, die aufgrund der Entfernung oder anderen Gründen nicht teilnehmen können, sollten nicht ausgeschlossen werden.
lG LordScari
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Re: Versammlungsordnung

Postby Ced » 17. Aug 2009 21:55

M Gregr wrote:grundsätzlich gefällt mir diese versammlungsordnung sehr gut. könnte aus einem lehrbuch sein... ist sie das vielleicht? wenn es eine quelle gibt, dann gebt sie bitte an.


Das Teil stammt von Valio, muttu ihn fragen :-)
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Re: Versammlungsordnung

Postby Valio » 18. Aug 2009 04:11

Die habe ich grösstenteils von unserer Studierendenschaft übernommen (welche sich beim Schreiben evtl. wiederum an das Reglement des Kantonsparlaments BS angelehnt haben könnten).
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Re: Versammlungsordnung

Postby M Gregr » 21. Aug 2009 15:03

kann die versammlungsordnung noch geändert werden?

kann ich sie 5 minuten vor PV anpassen?

warum kann die versammlungsordung noch geändert werden, wenn traktanden unveränderlich sind?

es wurden änderungen an der versammlungsordnung vorgenommen, ohne dass diese hier diskutiet wurden. das ist gar nicht sinn der sache.
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Re: Versammlungsordnung

Postby M Gregr » 21. Aug 2009 22:15

wieso bin ich nicht mehr brechtigt die versammlungsordnung zu modifizieren?
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Re: Versammlungsordnung

Postby SciFi » 21. Aug 2009 23:38

Die neue Version wurde von mrw gemacht. Dabei werden einerseits zustäzliche Dinge festgehalten, die sowieso rechtlich vorgeschrieben sind bzw. ungeachtet dieser Verordnung so gehandhabt würden. Andererseits gab es Anpassungen, welche von der Gründung her nicht gut formuliert waren, weil es da z.B. noch keine briefliche Abstimmung gab. Hier der Link zur Differenz: http://wiki.piraten-partei.ch/wiki/inde ... oldid=4621

Die Seite ist nun gesperrt, weil diese Version bereits 50 mal gedruckt wurde und Sonntag so vorliegen wird.

Ja, es wurde vergessen hier im Forum anzukündigen, es gab lediglich die Information im IRC. Der Grund ist wohl vor allem, dass das für beide logische Ergänzungen waren die jeder versteht - war keine böse Absicht dahinter. mrw hatte gestern Stress weil er wo hin musste und sonst den Zug verpasst hätte, ich habe gestern so viele Dinge getan, dass mir diese Änderung voll entfallen war und wir somit diese Änderung eigentlich implizit in den Druck aufgenommen haben.
-- Denis 'SciFi' Simonet
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Re: Versammlungsordnung

Postby Valio » 22. Aug 2009 10:41

Ich finde die Formulierung
Bei widersprüchlichen Regelungen zwischen Statuten, Traktanden und dieser Versammlungsordnung, gelten in höchster Priorität die Statuten und dann die Traktanden und erst zuletzt diese Versammlungsordnung.
immer noch sehr unglücklich.

Die Traktanden beinhalten keine formellen Vorschriften. Ich weiss nicht worin die übergeordente Bedeutung bestehen soll.
Die Statuten stehen immer über allen anderen Reglementen einer Organisation. Man kann das schreiben, muss aber nicht. "in höchster Priorität" sollte mE aber dann durch "in höchster Instanz" ersetzt werden.
Patrick André "Valio" Mächler
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